AGB
1. Geltungsbereich, Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Offerten und Verkäufe gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. >Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.
2. Angebote / Offerten
Unsere Lagerlisten und Verkaufsunterlagen sind stets freibleibend und keine verbindlichen Offerten. Offerten und Abschlüsse betreffend Werkslieferungen erfolgen immer unter Vorbehalt der Genehmigung und der Liefermöglichkeit durch die Lieferwerke und sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Zwischenverkauf bei Lagerware bleibt vorbehalten.
3. Preise
Preisbasis je nach Vereinbarung, ebenfalls Mehrwertsteuerbelastung sowie besondere Wünsche betreffend Versand, Verpackung, Transport und Versicherung. Nicht vorhersehbare Erhöhungen von Werkspreisen, Legierungs- und Schrottzuschläge, Steuern, Zöllen oder anderen gesetzlichen Abgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Mengentoleranz
Wir sind bestrebt, die bestellten Mengen einzuhalten. Die Mengentoleranz liegt bei einer Liefermenge ab 1000 kg fertigungsbedingt bei +/- 10%.
Bei Kleinmengen nach Absprache.
5. Lieferfristen
Alle vereinbarten Liefertermine sind Richttermine und freibleibend. Fixgeschäfte sowie Verfalltagsgeschäfte im Sinne von Art. 190 OR werden nicht abgeschlossen. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Annullationen und Schadenersatzforderungen bei allfälligen Verzögerungen oder gänzlich unterbliebener Lieferung können in keinem Fall akzeptiert werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Lieferungen bleibt bis zur vollständigen Zahlung bem Lieferanten.
7. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne jeden Abzug bzw. nach spezieller Vereinbarung. Wir sind berechtigt, Verzugszins in Rechnung zu stellen. Ist der Käufer in Verzug, bleibt uns der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Zahlung verfallener Beträge darf unter keinen Umständen verweigert werden (Verrechnungsverbot).
8. Kreditwürdigkeit
Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Kunden angenommen. Erweist sich diese Voraussetzung als unzutreffend, so behalten wir uns vor, hinreichende Sicherheit, notfalls Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung aller Ausstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Mängelrüge
Allfällige Mängel sind innert 8 Tagen seit Empfang der Lieferungen beim Lieferanten schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt waren, d.h. im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren, und der Besteller innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Für das von Werkslieferanten als fehlerhaft anerkannte Material leistet der Lieferant Ersatz der Ware; er behält sich vor, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen und den Kaufpreis gutzuschreiben. Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer muss uns überdies vor der Weiterverarbeitung und Verwendung Gelegenheit bieten, die beanstandete Ware im Zustand der Anlieferung zu besichtigen, zu überprüfen und rückzuführen.
11. Technische Angaben / Normen
Alle technischen Angaben und Eigenschaften der verschiedenen Produkte in unseren Lagerlisten und Verkaufsunterlagen sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften. Änderungen auch in Bezug auf das Dimensionsprogramm bleiben jederzeit vorbehalten. Die Gewährleistung von bestimmten Eigenschaften und der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck bedarf in jedem Fall einer speziellen schriftlichen Vereinbarung. Soweit anwendbar gelten die einschlägigen Normen (Z.B. ISO, EN, DIN; VSM, SIA, etc.) für die Beschaffenheit der Ware, Mass- und Mengentoleranzen und dgl. ; hinzu kommen allenfalls geltende Handelsusanzen. Spezielle Bedingungen der Lieferwerke bleiben vorbehalten.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
Nachweisbar mangelhafte Ware bessern wir nach, bzw. ersetzen wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware kostenlos, oder schreiben den Fakturawert gut, nach unserer Wahl. Alle weitergehenden Ansprüche für direkten und indirekten Schaden sowie dem Käufer entstandene Aufwendungen im Sinne von Art. 208 Abs. II OR werden ausser bei nachweislich grob fahrlässiger Verursachung durch uns abgelehnt. Wandlung und Minderung ist ausgeschlossen. Jeder Anspruch gegen uns setzt vom Käufer nachgewiesene richtige Lagerung und Behandlung der Ware voraus.
13. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Lieferant – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist seine Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit der Lieferant die Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen hat, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort St. Gallen/SG. >Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem Vertrag ist St. Gallen/SG. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.